Kolma AGBs

Verkaufs- und Lieferbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen Kolma AG (nachfolgend Kolma) und dem Besteller. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen Kolma und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Abänderungen oder Ergänzungen der nachfolgenden Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Kolma. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Version der AGB.

  1. Angebote, Bestellungen
    Die Angebote von Kolma sind unverbindlich. Der Vertrag zwischen Kolma und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald Kolma den schriftlichen oder mündlichen Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt hat. Für die Leistungen und den Umfang der Lieferungen von Kolma ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Der Besteller anerkennt diese insofern er nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 100. –.
  2. Unverbindliche Preisempfehlungen
    Von Kolma publizierte Preisempfehlungen für Endkunden dienen lediglich als Information und sind unverbindlich.
  3. Preise
    Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und netto ab Werk. Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen sowie Zusatzkosten für Clichés, Werkzeuge, grafische Aufwände gehen zu Lasten des Bestellers und werden gesondert verrechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge für Clichés und Werkzeuge verstehen sich als Kostenanteile; die betreffenden Clichés und Werkzeuge bleiben im Eigentum von Kolma. Die Verpackung wird nicht verrechnet und bei allfälliger Rücksendung auch nicht gutgeschrieben.
  4. Lieferfristen
    Kolma wird den zugesicherten Liefertermin einhalten, wenn der Besteller die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Gut zum Druck, usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt Kolma bereitstellt. Bei verspätetem Eintreffen ist Kolma nicht länger an den vereinbarten Liefertermin gebunden. Ein Rücktrittsrecht sowie Schadenersatzansprüche des Bestellers gestützt auf die Nichteinhaltung eines Liefertermins werden wegbedungen. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins besteht, liefert Kolma, sobald die bestellte Ware verfügbar ist.
  5. Versand und Versandkosten innerhalb der Schweiz
    Bei Standardprodukten wird dem Besteller für Lieferungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 300.– ein Versandkostenanteil von CHF 12.– berechnet. Lieferungen ab einem Netto-Warenwert von CHF 300.– erfolgen franko Domizil. Für Direktlieferungen (Lieferungen an Verbraucher im Auftrag des Bestellers) wird ein Zuschlag von CHF 30.– erhoben. Paketsendungen werden mittels Paket-Dienstleister versandt, d. h. Eintreffen am nächsten Werktag ab Versandtag. Auf Wunsch des Bestellers kann eine Paketsendung auch mittels Eilsendung versandt werden. Der Besteller hat die dadurch entstehenden Zusatzkosten zu tragen. Kolma bestimmt die Transportart. Wünscht der Besteller eine von der Wahl von Kolma abweichende Transportart, sind die dadurch entstehenden Zusatzkosten vom Besteller zu tragen. Versandvorschriften des Bestellers sind für Kolma nur verbindlich, wenn Kolma diese schriftlich bestätigt hat.
  6. Übergang von Nutzen und Gefahr
    Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von Kolma auf den Besteller über.
  7. Umfang der Lieferungen
    Kolma ist zu Teillieferungen berechtigt. Kolma behält sich bei Sonder- und Spezialanfertigungen Mehr- oder Minderliefermengen von 10% vor. Diese Toleranz hat auch bei Teillieferungen Gültigkeit.
  8. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen
    Mängel betreffend Beschaffenheiten, Stückzahlen, Preis und Gewicht der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt derselben Kolma schriftlich zu melden. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen. Kolma verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss oben stehendem Wortlaut auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Folgende branchenüblichen Toleranzen sind technisch bedingt und gelten nicht als Mangel: – Massabweichungen bei Stanz-, Schnitt-, und Schweissarbeiten, Materialstärken von +/– 10%, – kleinere Abweichungen in Ausfürhung, Materialbeschaffenheit und Farbe. Die Abbildungen in Publikationen sowie dortige Farben, Massangaben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von Kolma. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.
  9. Haftung
    Kolma haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Grobfahrlässigkeit und Absicht.
  10. Retouren von Sendungen
    Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit Kolma werden nicht entgegengenommen.
  11. Muster
    Vorhandene Muster werden in der Regel dem Besteller nicht verrechnet. Ausnahmen bilden Muster, welche für den Kunden hergestellt werden, deren Herstellung einen Werkzeugbau bedingt oder die nicht mit einer konkreten Offertstellung zusammenhängen. Die für die Herstellung von Werkzeugen in Rechnung gestellten Beträge sind als Kostenanteile zu verstehen. Ihre Bezahlung gibt dem Besteller keinen Anspruch auf die Auslieferung der betreffenden Werkzeuge. Die Werkzeuge bleiben Eigentum von Kolma und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden.
  12. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt Eigentum von Kolma bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Kolma ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.
  13. Reproduktionsrecht
    Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
  14. Zahlungskonditionen
    Die auf der Rechnung aufgeführten Zahlungskonditionen sind verbindlich. Zahlungen sind an die angegebene Zahlstelle zu leisten. Massgebend für Rechnungen ist das Fakturadatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% belastet. Desweiteren kann Kolma vom Vertrag zurücktreten, die gelieferte Ware zurückverlangen und weitere Lieferungen einstellen.
  15. Datenschutzrichtlinien
    Die Datenschutzrichtlinien werden in einem separaten Dokument «Datenschutzhinweise» publiziert.
  16. Anwendbares Recht
    Dieser Vertrag untersteht materiellem schweizerischen Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen, einschliesslich dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG), und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen.
  17. Gerichtsstand
    Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz von Kolma.